Ihr Weg zur Bildungszeit

Was ist Bildungszeit, Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung?

Alle drei Bezeichnungen beziehen sich auf den Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Wir nutzen den in Brandenburg geltenden Begriff Bildungszeit (BZ) stellvertretend für alle drei Begriffe. 

 

Die Bildungszeit macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. So wird das Konzept des Lebenslangen Lernens unterstützt. Einen Anspruch auf Bezahlung der Teilnahmegebühren durch den:die Arbeitgeber:in gibt es nicht.

 

Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Fast alle Mehrtagesseminare der Villa Fohrde sind dafür in den Bundesländern Brandenburg und Berlin anerkannt. Achten Sie auf das BZ im Jahresprogramm. 

 

Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an uns, damit wir Ihnen die Anerkennung des jeweiligen Seminars zusenden können. Bildungsurlauber:innen aus anderen Bundesländern klären bitte im Vorfeld mit uns, ob das jeweilige Seminar auch in ihrem Bundesland anerkannt ist.

 

Wir unterstützen Sie gerne mit Informationen zur Auswahl und Beantragung bei Ihrem:r Arbeitgeber:in. Alle notwendigen Unterlagen für die Bildungszeit werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.


Anmeldungen zu einem Seminar in der Villa Fohrde:

Bitte melden Sie sich online über unser Formular an. Wir senden Ihnen dann eine Anmeldebestätigung mit allen erforderlichen Informationen zum Seminar und ggf. die Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber zu.

 

Weitere Informationsquellen zur Bildungszeit: